Gemäss den Richtlinien für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen an der ETH Zürich muss jegliche an der ETH Zürich entwickelte Software, welche Dritten zur Verfügung gestellt wird, bei ETH transfer gemeldet werden.
Für Software und Skripte, die unter einer von der Open Source Initiative anerkannten Open Source Lizenz zur Verfügung gestellt werden, entfällt diese Meldung. Open Source Software und Skripte müssen aber dennoch beim ETH Data Archive registriert werden. Dazu zählen auch Skripte, die Sie im Rahmen von Forschungsdatenpublikationen veröffentlichen möchten. Zudem muss der verantwortliche Professor bzw. die verantwortliche Professorin dafür sorgen, dass alle Voraussetzungen einer Open Source Lizenzierung gemäss Richtlinie erfüllt sind.
Anleitungen und Informationen zur Registrierung
- Informationen zur Registrierung von Open Source Software
- Anleitung How to upload your software to the ETH Data Archive
Publikation in der Research Collection
Nach erfolgreicher Registrierung beim ETH Data Archive, können Sie Ihre Open Source Software bzw. Ihre Skripte mit dem entsprechenden Lizenztext gerne in der Research Collection veröffentlichen. Laden Sie dafür den Lizenztext als separate Datei zusammen mit den Skripten/Quellcode hoch oder fügen Sie die Lizenzangabe im Header des Skriptes ein. Alternativ können Sie auch einen "Metadata Only" Eintrag in der Research Collection erfassen und den bei der Registrierung erzeugten Eintrag im ETH Data Archive mit der Research Collection verlinken.
Wenn Sie Ihre Software in der Research Collection unter dem Publikationstyp Software veröffentlichen (nicht als Bestandteil eines Datasets), können Sie im Publikationsprozess zudem eine der folgenden Open-Source-Lizenzen vergeben. Die Lizenz wird in dem Fall auf der Landing Page der Software-Publikation angezeigt.
Name der Lizenz | Lizenztext |
---|---|
Apache License 2.0 | http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0 |
BSD 3-Clause License | https://opensource.org/licenses/BSD-3-Clause |
BSD 2-Clause License | https://opensource.org/licenses/BSD-2-Clause |
GNU General Public License 3.0 | http://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0 |
GNU General Public License 2.0 | http://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0 |
GNU Affero General Public License 3.0 | http://www.gnu.org/licenses/agpl-3.0.html |
GNU Lesser General Public License 3.0 | http://www.gnu.org/licenses/lgpl-3.0 |
MIT License | https://opensource.org/licenses/MIT |
Mozilla Public License 2.0 | http://www.mozilla.org/MPL/2.0/ |
Common Development and Distribution License 2.0 | http://opensource.org/licenses/CDDL-1.0 |
Eclipse Public License 1.0 | http://www.eclipse.org/legal/epl-v10.html |
Wenn Sie eine andere Open-Source-Lizenz vergeben möchten, kontaktieren Sie uns bitte vor dem Upload.
Definition "Software"
In der Schweiz schützt das Urheberrecht Werke, d.h. geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben. Dazu gehören Literatur, Musik, Bilder, Skulpturen, Filme, Opern, Ballette und Pantomimen. Computerprogramme (Software) sind ebenfalls durch das Urheberrecht geschützt.
Die Erfordernisse an den individuellen Charakter bei Computerprogramme sind sehr tief, sodass es bis heute weltweit nur einige wenige Beispiele gibt wo ein Gericht entschieden hat, dass ein Computerprogramm keinen individuellen Charakter hat.
Daher kann jedes Computerprogramm prinzipiell als urheberrechtlich geschützt angeschaut werden und erfordert für die Weitergabe an Dritte zwangsläufig eine Lizenz, unabhängig davon, ob das Computerprogramm klein oder gross ist. Somit sind nicht nur vollständige Softwarepakete, sondern auch Skripte, die Sie im Rahmen von Forschungsdatenpublikationen erstellt haben und ggf. veröffentlichen möchten, meldepflichtig gemäss Richtlinie und benötigen eine entsprechende Lizenz, wenn die Software weitergegeben wird.